Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen - Heimler Rechtsanwälte

Handelsrecht

  • Beratung in allen Bereichen des Handelsrechts und Vertriebsrechts
  • Beratung bei der Gestaltung von internationalen Handels,-Kauf- und Vertriebsverträgen
  • Erstellung oder Optimierung von Kaufverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertriebsverträgen, (Rahmen-) Lieferverträgen, Handelsvertreterverträgen, etc.
  • Beratung von Produzenten und reinen Handelsfirmen, häufig auch Handelsvertretern (Handelsvertreterrecht, Handelsvertreterausgleichsanspruch), Vertragshändlern (Vertragshändlerrecht) und Franchisenehmern.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen
  • Beratung und Vertretung in insolvenzrechtlichen Themen, wie zum Beispiel Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren, Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, Teilnahme an Sitzungen des Gläubigerausschusses, Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten; Abwehr von Anfechtungsansprüchen

Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei Gesellschaftsgründungen aller Rechtsformen, wie zum Beispiel GbR, GmbH, KG, AG, Stiftungen sowie Sonderformen, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der Gesellschaftsverträge
  • Vertretung von Gesellschaftern und Unternehmen in Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte und -pflichten
  • Begleitung von Unternehmen bei der Umstrukturierung und Umwandlung, der Sanierung und dem Krisenmanagement.
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